§ 34 Abs. 2 GflSalmoVVerordnung zur Bekämpfung von Salmonellen beim Haushuhn und bei Puten
Impfungen gegen Salmonella Gallinarum Pullorum sind verboten. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von Satz 1 zulassen, soweit Belange der…
§ 3 GflSalmoVVerordnung zur Bekämpfung von Salmonellen beim Haushuhn und bei Puten
Die zuständige Behörde kann für einen Betrieb, in dem gehalten werden, die Impfung gegen Salmonellen der Kategorie 1 oder 2 anordnen, wenn dies aus Gründen der…
§ 12 Abs. 1 GflSalmoVVerordnung zur Bekämpfung von Salmonellen beim Haushuhn und bei Puten
Der Unternehmer eines Hühneraufzuchtbetriebes hat die Küken und Junghennen seines Bestandes gegen Salmonella Enteritidis mit einem für diesen Serotyp…
§ 11 Abs. 3 FischSeuchV 2008Fischseuchenverordnung
Abweichend von Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 kann die zuständige Behörde Impfungen für wissenschaftliche Studien zum Zwecke der Entwicklung und Testung von…