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Wer ein Befähigungszeugnis, einen Befähigungsnachweis oder einen Qualifikationsnachweis erwerben will, hat nachzuweisen. Satz 1 Nummer 5 gilt nicht für Bewerber um
seine Identität und das nach § 6 vorgeschriebene Mindestalter,
seine fachliche Eignung
im Rahmen der landesrechtlichen Ausbildungsgänge durch eine Berufseingangsprüfung oder
im Rahmen von zugelassenen Lehrgängen zum Erwerb von Befähigungen im deutschen Seeschifffahrtsrecht nach Anlage 2, im Schiffssicherheitsdienst und in der Gefahrenabwehr, für den Schiffsdienst auf besonderen Schiffstypen und sonstigen beruflichen Fortbildungen,
die jeweils nach dieser Verordnung vorgeschriebene praktische Ausbildung und Seefahrtzeit und
den Abschluss eines zugelassenen Lehrgangs nach den Anforderungen des Abschnitts A-VI/1 des STCW-Codes in Verbindung mit § 54 Absatz 1 und 2 und einen entsprechenden gültigen Befähigungsnachweis
ein Befähigungszeugnis für GMDSS-Funker,
einen Befähigungsnachweis über eine Sicherheitsgrundausbildung oder für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff,
einen Befähigungsnachweis für den Schiffsdienst auf Schiffen, die in Polargewässern verkehren und
einen Qualifikationsnachweis nach § 51 Absatz 1.
Wer ein Befähigungszeugnis für den nautischen Schiffsdienst erwerben will, muss zusätzlich zu den Anforderungen des Absatzes 1 nachweisen.
im Falle der nationalen Fahrt, der küstennahen Fahrt oder der Küstenfischerei ein Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis ROC für GMDSS-Funker und
im Übrigen ein Allgemeines Betriebszeugnis GOC für GMDSS-Funker
Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 ist auf die Erteilung von Anerkennungsvermerken und Gleichwertigkeitsbescheinigungen entsprechend anzuwenden. Für die Erteilung von Seeleute-Ausweisen ist Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 entsprechend anzuwenden.
Durchführen der durch Gesetz und anderer Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben und
„Bescheinigungen“ Befähigungszeugnisse, Befähigungsnachweise, Qualifikationsnachweise, Anerkennungsvermerke, Gleichwertigkeitsbescheinigungen,…
dass sie die Seefahrtzeit und jede damit verbundene Pflichtausbildung abgeschlossen haben, die nach den Regeln in Anhang I für das beantragte Befähigungszeugnis…
für besitzen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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