SeefischGBußgÜbertrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 SeefischGBußgÜbertrVInkrafttretenVerordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Bußgeldverordnung nach dem Seefischereigesetz § 1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1