§ 6 Abs. 6 Nr. 1 SeeLAuFVPraktische Ausbildung
Name der Seelotsenanwärterin oder des Seelotsenanwärters,
§ 19 Abs. 1 SeeLAuFVSeelotsenanwärterausweis und Seelotsenausweis
Die Aufsichtsbehörde hat für jede Seelotsenanwärterin und jeden Seelotsenanwärter einen Seelotsenanwärterausweis und für jede Seelotsin und jeden Seelotsen…
§ 10 SeeLGGesetz über das Seelotswesen
Die Seelotsenanwärterin oder der Seelotsenanwärter hat sich der für das Seelotsrevier vorgeschriebenen Ausbildung und den Prüfungen nach den Vorgaben einer auf…
§ 3 Abs. 4 SeeLAuFVZulassung zur Ausbildung
Bewerbende, die die Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 des Seelotsgesetzes erfüllen, können als Seelotsenanwärterin oder…
§ 12 Abs. 2 Nr. 3 SeeLAuFVPrüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 3
für eine Seelotsenanwärterin und einen Seelotsenanwärter nach § 3 Absatz 3 zusätzlich der Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen Masterstudiums der…