Verordnung über den Bau und Betrieb von Seilschwebebahnen Vom 13. Dezember 1974
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Der Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft
§ 32 SeilschwebBahnV SL
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