Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II Vom 13. Dezember 1973[1]
Diese Vereinbarung gilt für Abiturprüfungen, die an öffentlichen und nach Landesrecht mit ihnen gleichgestellten privaten Schulen in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland abgelegt werden.
§ 1 Sek2AbiPrVbg SL
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