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Diese Verordnung regelt die technischen und funktionalen Rahmenbedingungen zur Bereitstellung von Verwaltungsleistungen über das Serviceportal.NRW im Sinne von § 5a Absatz 1 des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 551), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618) geändert worden ist. Das Serviceportal.NRW dient dabei als Dienstleistungsportal zur Bereitstellung von elektronischen Verwaltungsleistungen, das von Behörden des Landes genutzt werden kann, um Verwaltungsdienstleistungen gemäß § 1a Absatz 1 und 3 des Onlinezugangsgesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245) geändert worden ist, elektronisch anzubieten.
Die Nutzung von Serviceportal. NRW ist für die Behörden freiwillig.
Zum Zweck der arbeitsteiligen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes kann Serviceportal. NRW auch elektronische Anträge und erforderliche Unterlagen
an eine öffentliche Stelle der Länder oder des Bundes übermitteln, sofern diese für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständig ist, oder
von öffentlichen Stellen der Länder oder des Bundes zur Übermittlung an die zuständige Behörde entgegennehmen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Serviceportal. NRW ermöglicht eine elektronische Antragsstellung durch die Eingabe von Daten zur Erstellung eines elektronischen Antrags und die Übermittlung…
„Serviceportal. NRW“ ist ein Verwaltungsportal im Sinne von § 2 Absatz 2 des Onlinezugangsgesetzes.
Das für Digitalisierung zuständige Ministerium stellt das Serviceportal. NRW als ein Verwaltungsportal für das Land Nordrhein-Westfalen bereit. Die Behörden…
Diese Rechtsverordnung gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der…
die Ausgestaltung und Nutzung von Serviceportal. NRW nach § 5a Absatz 1 insbesondere hinsichtlich
Das Bauportal. NRW dient als Informations- und Verwaltungsportal für die elektronische Einreichung von Anträgen und Anzeigen bei den Bauaufsichtsbehörden im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.