ServKflLuftvAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 ServKflLuftvAusbVDauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr und zur Servicekauffrau im Luftverkehr · Abschnitt 1 § 1§ 3 Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.