Anlage LuftvKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 671 - 675)
§ 1 ServKflLuftvAusbVStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf des Servicekaufmanns im Luftverkehr und der Servicekauffrau im Luftverkehr wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich…
§ 3 Abs. 3 Nr. 12 FlugElekAusbV 2013Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker und zur Fluggerätelektronikerin
Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen,
§ 4 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. 3.1 ReiseKfmAusbV 2011Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)
Serviceleistungen,
Anlage MobVerkKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice und zur Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice
(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 15, S. 7 - 12)