Anlage ServKflLuftvAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr und zur Servicekauffrau im Luftverkehr
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 664 - 667)
§ 1 LuftvKflAusbVStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf des Luftverkehrskaufmanns und der Luftverkehrskauffrau wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Anlage AutoKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 322 - 327)
§ 4 Abs. 7 Nr. 1 FlugMechAusbV 2013Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
Anlage 2 VerkEHKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 471)