§ 3 SEFFVVerordnung über die unentgeltliche Beförderung von Soldatinnen und Soldaten in öffentlichen Eisenbahnen bei Privatfahrten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
§ 6 SEGStatVVerordnung zur Führung einer amtlichen Statistik auf dem Gebiet des Soldatenentschädigungsgesetzes
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
§ 5 SVBezGrV 2025Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Art. 3 Abs. 1 SN-20350Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Januar 2024 in Kraft.
§ 4 SiVVerordnung über die Anforderungen an Sicherheiten und die Anlage bestimmter Vermögen
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.