§ 3 SEVVerordnung zum Soldatenentschädigungsgesetz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
§ 4 BMVgSEGZustAnOAnordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenentschädigung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
§ 5 SVBezGrV 2025Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
§ 6 Abs. 1 KommStatVO SNVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen in kommunalen Statistikstellen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 SEFFVVerordnung über die unentgeltliche Beförderung von Soldatinnen und Soldaten in öffentlichen Eisenbahnen bei Privatfahrten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.