§ 54 Abs. 2 SGBeendigungsgründe
Das Dienstverhältnis endet ferner durch
§ 56 Abs. 4 Nr. 4 SGFolgen der Entlassung und des Verlustes der Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit
nach § 55 Absatz 5 entlassen worden ist,
§ 55 Abs. 4 Nr. 1 SGEntlassung
ein Offizieranwärter, der sich nicht zum Offizier eignet,
§ 39 Nr. 3 SGBegründung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten
Offiziere auf Zeit,