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Die Sozialhilfe umfasst: sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.
Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40),
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46b),
Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52),
Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66a),
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69),
Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74)
Hilfe zum Lebensunterhalt,
Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch von anderer…
Leistungen nach § 50 Nummer 1 bis 3.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen…
Als Leistungen der Altenhilfe kommen insbesondere in Betracht:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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