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Die Länder und, soweit landesrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, auch die Träger der Sozialhilfe können für bestimmte Arten der Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel der Einkommensgrenze einen höheren Grundbetrag zu Grunde legen.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit kann im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport und dem Ministerium der…
Das Staatsministerium für Soziales bestellt die Landesärzte gemäß § 62 Abs. 1 SGB IX. Das Staatsministerium für Soziales kann durch Rechtsverordnung gemäß § 86…
Einkommen der Berechtigten ist nur einzusetzen, soweit es während der Dauer des Bedarfs im Monat eine Einkommensgrenze übersteigt. Abweichend von den in § 85…
In Nummer 2 wird die Angabe „besonderen Einkommensgrenze nach §§ 79 und 81 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März…
Die Länder können die Träger der Sozialhilfe ermächtigen, auf der Grundlage von nach Absatz 2 Satz 5 bestimmten Mindestregelsätzen regionale Regelsätze…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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