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§ 5 Abs. 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft vom 16. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 682), die zuletzt durch Artikel 37 der Verordnung vom 10. April 2003 (SächsGVBl. S. 94, 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 wird das Wort „Arbeitslosenhilfe“ durch die Wörter „von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld“ ersetzt.
In Nummer 2 wird die Angabe „besonderen Einkommensgrenze nach §§ 79 und 81 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes zur Reform der Arbeitsförderung (AFRG) (BGBl. I S. 594),“ durch die Angabe „Einkommensgrenze nach § 85 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 27 Nr. 2 des Gesetzes vom 21. März 2005 (BGBl. I S. 818, 835) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,“ ersetzt.
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft vom 16. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 682),…
Artikel 8 Änderung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft § 2 Abs. 2 der Verordnung…
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft vom 16. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 682),…
wird die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft (Zuschussverordnung –…
Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Es wird mindestens der Betrag gewährt, der sich bei Anwendung des § 15 in Verbindung mit der Verordnung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.