§ 19 Abs. 3 LINEGG NRWGesetz über die Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft
Für die Geschäftsbereichsleiterin oder den Geschäftsbereichsleiter gemäß § 17 Absatz 2 Satz 2 gilt Absatz 2 sinngemäß.
§ 9 Nr. 4 RVRG NRWGesetz über den Regionalverband Ruhr
die Wahl und die Abberufung der Regionaldirektorin oder des Regionaldirektors und der Beigeordneten sowie die Bestellung und den Widerruf der Bestellung einer…
§ 6 Abs. 1 WPVG NRWGesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer
Die Mitglieder der Geschäftsführung werden vom Vorstand bestellt. Die Geschäftsführung besteht aus mindestens zwei Personen. Das Nähere regelt die Satzung.
§ 2 Nr. 1 Buchst. c BDGBMASKDVVerordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
für aa)die übrigen Beamtinnen und Beamten der Regionaldirektionen,bb)die Mitglieder der Geschäftsführungen der Agenturen für Arbeit sowiecc)die…
§ 8 Abs. 1 StWG NRWGesetz über die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen
Die Mitglieder der Geschäftsführung werden vom Ministerium bestellt und abberufen. Ihre Einstellung und Entlassung sowie die Regelung ihres Dienstverhältnisses…