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Die Agentur für Arbeit kann junge Menschen, die ihre Berufswahl noch nicht abschließend getroffen haben, durch ein Berufsorientierungspraktikum fördern, um sie beim Übergang in eine Berufsausbildung zu unterstützen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jungen Menschen
die Vollzeitschulpflicht nach den Gesetzen der Länder erfüllt haben,
keine Schule besuchen und
bei der Agentur für Arbeit ausbildungsuchend gemeldet sind.
Das Berufsorientierungspraktikum kann bei einem oder bei mehreren Arbeitgebern durchgeführt werden. Die Dauer des Berufsorientierungspraktikums muss dessen Zweck und Inhalt entsprechen. Das Berufsorientierungspraktikum bei dem jeweiligen Arbeitgeber soll
eine Dauer von einer Woche nicht unterschreiten und
eine Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten.
Die Förderung umfasst im Regelfall die Übernahme der Kosten Für die Höhe der Fahrkosten gilt § 63 Absatz 3 entsprechend. Für die Höhe der Kosten für Unterkunft gilt § 86 Nummer 1 entsprechend. Hinsichtlich der Übernahme sonstiger Aufwendungen gilt § 64 Absatz 1 und 3 entsprechend.
für Fahrten zwischen Unterkunft und Praktikumsbetrieb sowie
für Unterkunft, sofern der Praktikumsbetrieb vom Wohnort des jungen Menschen nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann.
Die Auszubildenden an den in § 1 Nr. 1 bezeichneten Ausbildungsstätten erhalten Ausbildungsförderung Für die Teilnahme an einem Praktikum im Sinne des § 2 Abs.…
Betriebliche Praktika können abgestimmt auf den individuellen Förderbedarf in angemessenem Umfang vorgesehen werden.
Die Schule kann im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden personellen, sächlichen und organisatorischen Möglichkeiten und in Absprache mit dem Schulträger…
Im Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule wird in Vollzeitform - in der Regel täglich von Montag bis Freitag - unterrichtet…
Jede Schülerin und jeder Schüler absolviert ab der Klassenstufe 7 oder in der Berufsbildungsstufe der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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