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Der Unterricht des Bildungsgangs in der dualen Berufsausbildung an der Berufsschule wird grundsätzlich in Fachklassen eines Ausbildungsberufs oder verwandter Ausbildungsberufe erteilt; werden verwandte Ausbildungsberufe in einer Fachklasse zusammengefasst, wird die notwendige Vermittlung der berufsspezifischen Lerninhalte durch geeignete Unterrichtsdifferenzierung gewährleistet. Der Unterricht wird in Teilzeitform an einzelnen Wochentagen durchgeführt (Teilzeitunterricht) und umfasst in den einzelnen Ausbildungsjahren in der Regel 12 Wochenstunden, wobei bei diesem Stundenumfang im Fall des § 7b zusätzliche Unterrichtsangebote im Wahlbereich unberührt bleiben.
Der Teilzeitunterricht kann auch in der Form des Blockunterrichts (zusammenhängende Teilabschnitte mit täglichem Unterricht) erteilt werden. Für den Umfang des Blockunterrichts ist der Teilzeitunterricht von in der Regel 12 Wochenstunden beziehungsweise 480 Jahresstunden zugrunde zu legen. Ein Unterrichtsblock umfasst in der Regel eine Woche von Montag bis Freitag im Wechsel mit zwei Wochen betrieblicher oder überbetrieblicher Ausbildung, wobei die Unterrichtsblöcke über die einzelnen Schulhalb- beziehungsweise Schuljahre gleichmäßig verteilt werden sollen. Die Organisation des Blockunterrichts kann anders gestaltet werden, wenn dies nach den besonderen Umständen in einem Berufsfeld, Berufsfeldschwerpunkt oder Ausbildungsberuf geboten ist. Entscheidungen über die Einführung oder Aufhebung des Blockunterrichts, die Organisationsform und die Festlegung der Blockzeiten trifft jeweils die Schulaufsichtsbehörde im Benehmen mit den Schulträgern und in enger Abstimmung mit den nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung zuständigen Stellen.
Im Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule wird in Vollzeitform - in der Regel täglich von Montag bis Freitag - unterrichtet (Vollzeitunterricht). Der Unterricht im Fach Berufliche Grundkompetenz ist mit insgesamt drei jeweils zweiwöchigen Orientierungspraktika verbunden, deren zeitliche Lage im zweiten Schulhalbjahr von der Schule vorgegeben wird. Die Praktika werden im Betrieb abgeleistet und durch die Schule betreut. Sofern kein geeigneter betrieblicher Ausbildungsplatz gefunden wird, ist das Praktikum in schulischen Praxiseinrichtungen abzuleisten. Die Suche eines Praktikumsplatzes obliegt der Schülerin oder dem Schüler sowie bei Minderjährigen den Erziehungsberechtigten.