BSG, B 11 AL 1/24 RUrteil v. 2025-03-12 · § 97 SGB 3
Arbeitsförderungsrecht - Kurzarbeitergeldanspruch - Kurzarbeit inländischer Mitarbeiter einer ausländischen Fluggesellschaft während Corona-Pandemie - Vorliegen der betrieblichen Voraussetzungen - inländischer Betrieb - Betriebsabteilung - Heimatbasen an deutschen Flughäfen - sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Anfechtungs- und Leistungsklage - zweistufiges Kurzarbeitergeldverfahren - sogenannter negativer Anerkennungsbescheid - Klageänderung - unechte Leistungsklage
BSG, B 11 AL 5/24 RUrteil v. 2025-03-12 · § 97 S 2 SGB 3
Arbeitsförderung - Kurzarbeitergeldanspruch - Homeoffice- und Außendienstmitarbeiter eines ausländischen Unternehmens - Vorliegen der betrieblichen Voraussetzungen - inländischer Betrieb - Betriebsabteilung - eigener Betriebszweck - eigene Betriebsmittel
BSG, B 11 AL 6/19 RUrteil v. 2020-10-14 · § 97 S 2 SGB 3
Winterbeschäftigungs-Umlage - Fliesenlege- und Trockenbauarbeiten - Umlagepflicht der selbständigen Betriebsabteilung - Abgrenzung zum Gesamtbetrieb - Erkennbarkeit der räumlich und organisatorischen Abgrenzung für Außenstehende
BSG, B 8 SO 18/14 RUrteil v. 2016-02-24 · § 97 SGB 3
Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Antrag auf Erteilung einer Zusicherung der Übernahme von Fahrtkosten für einen Behindertenfahrdienst für Recherchen für eine Promotion bzw auf Beitritt zu einer künftigen Schuld gegenüber dem Behindertenfahrdienst - Ablehnung - Erledigung durch Vornahme der Fahrten mit einem nach der Ablehnung angeschafften Pkw - anderer Streitgegenstand - Fortsetzungsfeststellungsklage - Feststellung der Rechtswidrigkeit des Ablehnungsbescheides - fehlende Beiladung der Bundesagentur für Arbeit - Teilhabe am Arbeitsleben
BSG, B 4 AS 55/13 RUrteil v. 2014-08-06 · § 97 SGB 3
(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - abstrakte Förderungsfähigkeit - behinderter Mensch - Bezug von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Ausbildungsgeld - Abtrennbarkeit von Streitgegenständen nach dem 1.1.2011 - kein Mehrbedarf gem § 21 Abs 4 SGB 2 - volljähriges Kind kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft bei fehlender Haushaltszugehörigkeit)