§ 64 Abs. 1 SGB XIVSozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -
Geschädigte und Hinterbliebene, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 63 erhalten, erhalten auch die folgenden unterhaltssichernden und anderen…
§ 33 Abs. 1 Nr. 2 SEGGesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
die Leistungen nicht bereits im Rahmen der medizinischen Versorgung oder im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht worden sind.
§ 31 Abs. 1 SGB 6Sonstige Leistungen
Als sonstige Leistungen zur Teilhabe können erbracht werden:
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB 6Anspruch
von einem Träger der Rentenversicherung Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,…
§ 62 SGB XIVSozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -
Leistungen zur Teilhabe sind Handelt es sich bei den Leistungen nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 um eine Versorgung mit Hilfsmitteln, werden diese entsprechend § 46…