§ 5 Abs. 1 BKGGBundeskindergeldgesetz
Das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen…
§ 249 Abs. 1 SGB 6Beitragszeiten wegen Kindererziehung
Die Kindererziehungszeit für ein vor dem 1. Januar 1992 geborenes Kind endet 30 Kalendermonate nach Ablauf des Monats der Geburt.
Art. 1 Nr. 67 Buchst. b 32013R1023VERORDNUNG (EU, EURATOM) Nr. 1023/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union
Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung: "Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit dem ersten Tag des Monats, in dem das Kind zum ersten Mal…
Art. 1 Abs. 4 SN-4619Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Landeserziehungsgeld im Freistaat Sachsen
Soweit Leistungen für Kinder, die 1999 oder 2000 geboren oder in Obhut genommen worden sind, nicht oder für einen geringeren Leistungszeitraum beantragt worden…