Erwägungsgrund 1 32013R1023
Die Europäische Union und ihre mehr als 50 Organe und Agenturen sollten weiterhin über einen hochwertigen europäischen öffentlichen Dienst verfügen, der in der Lage ist, seine Ziele zu erreichen, seine politischen Maßnahmen und Aktivitäten durchzuführen und seine Aufgaben im Einklang mit den Verträgen auf höchstem Qualitätsniveau zu erfüllen, um den künftigen internen und externen Herausforderungen gerecht zu werden und den Unionsbürgern zu dienen.