Gesetze
Gesetz wird geladen …
Versicherte haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie haben. Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.
die Regelaltersgrenze erreicht und
die allgemeine Wartezeit erfüllt
Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.
Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie haben. Die Regelaltersgrenze wird frühestens mit Vollendung…
Regelaltersrente,
die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches vollenden, mit Ablauf des Monats, in dem sie das maßgebliche Lebensjahr…
Der Anspruch auf Altersgeld ruht bis zum Ablauf des Monats, in dem der Altersgeldberechtigte die Regelaltersgrenze nach § 35 Satz 2 oder § 235 Absatz 2 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.