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Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wenn sie haben.
das 62. Lebensjahr vollendet und
die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt
das 60. Lebensjahr vollendet und
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute und
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute nach § 40 SGB VI als Vollrente,
Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden bei der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute auch Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.