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Der Beteiligte kann auch beim Beauftragten Anträge stellen. Erhebt der Beteiligte gegen eine Entscheidung des Beauftragten Widerspruch und hilft der Beauftragte diesem nicht ab, erlässt den Widerspruchsbescheid die für den Auftraggeber zuständige Widerspruchsstelle.
Außer der Antragstellerin oder dem Antragsteller kann auch die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter im Widerspruchsverfahren selbstständig…
Der Beauftragte ist nicht berechtigt, einen Antragsteller an einen anderen Beauftragten zu verweisen oder einen von einem anderen Beauftragten erlassenen…
Etwaige Meinungsverschiedenheiten darüber, welcher gemeinsam Verantwortliche gemäß Absatz 2 zuständig ist, werden in einer Sitzung zwischen dem gemeinsam…
Der Leiter des Amtes übt bei Anträgen oder Beschwerden in Bezug auf die Aufgaben des Amtes die der Anstellungsbehörde gemäß Artikel 90 des Statuts übertragenen…
§ 89 Abs. 3 bis 5, § 91 Abs. 1 bis 3 sowie § 92 gelten entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.