§ 7 Abs. 4 UntAbschlGGesetz über den Abschluß von Unterstützungen der Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bei Gesundheitsschäden infolge medizinischer Maßnahmen
Die Versorgungsbezüge werden in Monatsbeträgen zuerkannt, auf volle Euro aufgerundet und monatlich im Voraus gezahlt. § 47 Absatz 1 des Ersten Buches…
§ 7 Abs. 3 AntiDHGGesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen
Die Versorgungsbezüge werden in Monatsbeträgen zuerkannt, auf volle Euro aufgerundet und monatlich im Voraus gezahlt. Das Krankengeld der Sozialen Entschädigung…
§ 6 Abs. 1 BliHiG SLGesetz zur Förderung der Teilhabe blinder und taubblinder Menschen im Saarland Vom 2. Juli 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1995
Die Leistungen werden in Monatsbeträgen zuerkannt, auf volle Euro aufgerundet und monatlich im Voraus gezahlt. Sie sind kostenfrei auf ein Konto, das die…
§ 62 Abs. 2 SEGGesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
Alle laufenden Geldleistungen werden monatlich im Voraus geleistet, und zwar am letzten Arbeitstag des Kalendermonats, der dem Kalendermonat vorausgeht, für den…
Art. 1 Abs. 3 SN-5403Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen
Die Zuweisungen nach § 5 und § 16 Abs. 2 werden am achten eines jeden Monats mit einem Zwölftel des Gesamtbetrages ausgezahlt. Die Zuweisungen nach den §§ 18…