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Die Soziale Entschädigung umfasst:
Leistungen des Fallmanagements und Leistungen in einer Traumaambulanz als Schnelle Hilfen nach Kapitel 4,
die Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach Kapitel 5,
Leistungen zur Teilhabe nach Kapitel 6,
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach Kapitel 7,
Leistungen bei Blindheit nach Kapitel 8,
Entschädigungszahlungen nach Kapitel 9,
den Berufsschadensausgleich nach Kapitel 10,
Besondere Leistungen im Einzelfall nach Kapitel 11,
Leistungen bei Überführung und Bestattung nach Kapitel 12,
den Ausgleich in Härtefällen nach Kapitel 13,
Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland nach Kapitel 14 sowie
Leistungen nach den Vorschriften zu Besitzständen nach Kapitel 23.
Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach Kapitel 5,
Entschädigungszahlungen,
Leistungen der Krankenbehandlung nach Kapitel 5,
Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch oder
Leistungen der Sozialen Entschädigung werden für schädigungsbedingte Bedarfe erbracht.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.