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Leistungen der Sozialen Entschädigung werden erbracht in Form von Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen.
Geldleistungen werden erbracht als Einmalzahlung oder als laufende Zahlungen.
Auf Antrag werden bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 29 des Neunten Buches durch ein Persönliches Budget folgende Leistungen erbracht:
Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach Kapitel 5,
Leistungen zur Teilhabe nach Kapitel 6,
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach Kapitel 7 sowie
Geldleistungen und
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach Kapitel 7,
Geldleistungen und
Leistungen der Krankenbehandlung werden als Sachleistungen erbracht, soweit sich aus diesem Buch, dem Fünften Buch oder dem Neunten Buch nichts Abweichendes…
Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für die Besonderen Leistungen im Einzelfall nach Kapitel 11 mit Ausnahme der Leistung zur Förderung einer Ausbildung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.