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Geschädigte erhalten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit im Sinne des Abschnitts 1
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit entsprechend dem Vierten Kapitel des Elften Buches,
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach Kapitel 7,
Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit besteht auch, wenn
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach Kapitel 7 sowie
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit entsprechend dem Elften Buch Sozialgesetzbuch.
Für den Begriff der Pflegebedürftigkeit, für das Verfahren zur Ermittlung des Pflegegrades und für die Einordnung in die Pflegegrade gilt das Zweite Kapitel des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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