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Geschädigte erhalten eine monatliche Entschädigungszahlung von
452 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 und 40,
905 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 und 60,
1 357 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 70 und 80,
1 810 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 90,
2 261 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100.
Die monatliche Entschädigungszahlung nach Absatz 1 Nummer 5 erhöht sich für Geschädigte mit schwersten Schädigungsfolgen um 20 Prozent.
Schwerste Schädigungsfolgen liegen vor bei blinden Ohnhändern oder Geschädigten mit Verlust beider Arme im Oberarm und beider Beine im Oberschenkel. Von schwersten Schädigungsfolgen ist ebenfalls auszugehen, wenn bei eine weitere wesentliche Schädigungsfolge vorliegt, so dass der Leidenszustand vergleichbar außergewöhnlich ist wie bei den Geschädigten nach Satz 1. Schwerste Schädigungsfolgen können auch andere Geschädigte mit einem GdS von 100 haben, wenn deren außergewöhnlicher Leidenszustand vergleichbar ist mit den Geschädigten nach Satz 1.
Querschnittsgelähmten mit Blasen- und Mastdarmlähmung,
Hirnbeschädigten mit schweren psychischen und physischen Störungen,
Ohnhändern mit Verlust beider Beine im Oberschenkel,
blinden Doppel-Oberschenkelamputierten oder
Blinden mit völligem Verlust einer oberen und einer unteren Gliedmaße
Die monatliche Entschädigungszahlung an Eltern beträgt für jedes Kind, das an den Folgen der Schädigung gestorben ist,
Geschädigte Personen erhalten einen Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen als monatliche Zahlung in Höhe von
Eine einmalige Zahlung erhalten Geschädigte, die wegen der Gesundheitsschädigung nur in beschränktem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können oder…
10 Prozent bei Geschädigten mit einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 bis 40 sowie bei Hinterbliebenen, wobei zusammen mit dem Absetzungsbetrag nach Satz 1…
bei ihr oder ihm ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 30 anerkannt worden ist und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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