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Die Verwaltungsgemeinkosten setzen sich zusammen aus den verwaltungsweiten Gemeinkosten (Verwaltungs-Overhead) und amts- und fachbereichsinternen Gemeinkosten (Amts-, Fachbereichs-Overhead). Diese erhöhen sich im Zuge der Aufgabenübertragung aufgrund der Fallzahlsteigerung und der Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und der Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ab dem 1. Januar 2020.
Für die Erhöhung wird ein Zuschlag in Höhe von 10 Prozent auf den Personalaufwand nach § 1 Absatz 2 berechnet.