Gesetz zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
(XXXX) Art 2 bis 16 SGB4ErgG
(XXXX) Art 2 bis 16 SGB4ErgGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen