§ 2 SGB5§291Abs2bSatz14VerlVVerordnung zur Verlängerung der Frist nach § 291 Absatz 2b Satz 14 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 SGB5§291VerlVVerordnung zur Verlängerung der Frist nach § 291 Absatz 2b Satz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 SGB5EÜVVerordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 Abs. 1 SGB5ZustV SLVerordnung über Zuständigkeiten nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch Vom 14. Januar 1992
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.