§ 2 SGB5§291Abs2bSatz14VerlVVerordnung zur Verlängerung der Frist nach § 291 Absatz 2b Satz 14 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 SGB5EÜVVerordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 12 SGB5§252PrüfVVerordnung gemäß § 252 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Prüfung der Beiträge nach § 252 Absatz 2 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Prüfverordnung sonstige Beiträge)
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§ 5 Art115VVerordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes
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§ 20 WpIVergVVerordnung über die aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Mittleren Wertpapierinstituten
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