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Der Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen nach § 17 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz - SBGG) vom 26. November 2003, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juli 2015 (Amtsbl. I S. 632)2], wird als maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen zur Mitwirkung bei der Erarbeitung und Beschlussfassung des Rahmenvertrages bestimmt.