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Bei der Staatskanzlei wird ein Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen errichtet. Er
berät und unterstützt den Landesbeauftragten in allen wesentlichen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, und
unterstützt die Staatsregierung bei der Fortentwicklung und Umsetzung der Politik für Menschen mit Behinderungen. Der Landesbeirat kann gegenüber Dritten als Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen tätig werden.
Der Landesbeirat repräsentiert durch seine Mitglieder die Menschen mit Behinderungen in ihrer Gesamtheit. Dabei ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu achten. Die Mitglieder des Landesbeirates werden zwei Jahre nach der Berufung des Landesbeauftragten für die Dauer von in der Regel fünf Jahren berufen. Die Mitglieder des Landesbeirates wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Geschäfte des Landesbeirates werden durch die Geschäftsstelle bei der Staatskanzlei geführt. Das Nähere über das Berufungsverfahren, die Zusammensetzung und die Aufgaben des Landesbeirates sowie die Aufwandsentschädigung für seine Mitglieder regelt eine Verwaltungsvorschrift.
Der Landesbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung sind insbesondere Regelungen über die Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Sitzungen, über die Bildung von Arbeitsgruppen und über die Beteiligung weiterer sachverständiger Personen zu treffen.
der oder dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen und
Die Landesregierung erarbeitet unter Beteiligung des Inklusionsbeirats Empfehlungen und Mustersatzungen zur Unterstützung der Kommunen bei der Wahrung der…
den Fachbeirat Partizipation zum Inklusionsbeirat gemäß § 9 des Inklusionsgrundsätzegesetzes. Der oder die Landesbehindertenbeauftragte kann das Nähere zur…
Die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen bei den obersten Landesbehörden im Freistaat Sachsen kann grundsätzliche Angelegenheiten beraten,…
Der Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen nach § 17 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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