Verordnung zur Bestimmung der maßgeblichen Interessenvertretung zur Mitwirkung bei der Erarbeitung und Beschlussfassung des Rahmenvertrages nach § 131 SGB IX Vom 16. Juli 2018
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 SGB9§131RVtrMitwV SL
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