Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windenergieanlagen an Land und Fotovoltaik- Freiflächenanlagen im Saarland (Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz - SGBG) Vom 12. Juni 2024*)
Die Landesregierung berichtet dem Landtag fünf Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes über dessen Auswirkungen und eventuell notwendige Anpassungen.
§ 9 SGBG
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