Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windenergieanlagen an Land und Fotovoltaik- Freiflächenanlagen im Saarland (Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz - SGBG) Vom 12. Juni 2024*)
Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits genehmigte Anlagen.
§ 8 SGBG
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