BSG, B 13 R 165/12 BBeschluss v. 2012-10-31 · § 151 Abs 1 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - nicht rechtskundig vertretener Beteiligter - Versäumung der Berufungsfrist nach irrtümlich erfolgter zweiter Zustellung des Gerichtsbescheids - Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren - Anspruch - gerichtliche Hinweispflicht - Verschulden
BSG, B 5 R 196/12 BBeschluss v. 2012-10-09 · § 151 Abs 1 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsfrist - Urlaubsabwesenheit - kein Verschuldensvorwurf bei faktischem Stillstand des vorangegangenen Gerichtsverfahrens - Grundsatz des fairen Verfahrens - Verbot des widersprüchlichen Verhaltens - Rücksichtnahmegebot - überlange Verfahrensdauer
BSG, B 14 AS 63/11 BBeschluss v. 2011-10-06 · § 151 Abs 1 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsfrist - fehlendes Verschulden - Verletzung der Fürsorgepflicht durch das Gericht - Jahresfrist - irreführendes Verhalten des Gerichts - höhere Gewalt
BSG, B 6 KA 6/09 RUrteil v. 2010-05-05 · § 151 Abs 1 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anschlussberufung - Vertragsarzt - Arzneikostenregress setzt kein Verschulden voraus - Verordnung eines Arzneimittels außerhalb dessen arzneimittelrechtlicher Zulassung - Nichtgeltung der Berufungsfrist für Anschlussberufung - Verbindung einzelner Honorarkürzungs- und Regressbescheide
BVerfG, 1 BvR 433/16Nichtannahmebeschluss v. 2018-11-14 · § 151 Abs 1 SGG
Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch einer Prozesspartei auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) bzw zum Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) im Falle der Wiedereinsetzung der Gegenpartei in den vorigen Stand nach Versäumung einer Rechtsmitteleinlegungsfrist im sozialgerichtlichen Verfahren - Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten nicht hinreichend dargelegt