BSG, B 10 ÜG 1/16 RUrteil v. 2017-09-07 · § 58 SGG
Überlanges Gerichtsverfahren - Ausschluss eines Richters - Mitwirkung am Ausgangsverfahren - tatsächliche Befassung mit der Sache - Zugehörigkeit zum Spruchkörper nicht ausreichend - Entschädigungspauschale - Abweichung wegen Unbilligkeit - rein subjektive Kriterien nicht relevant - Bedeutung des Verfahrens - keine Pflicht zur Aufklärung der subjektiven Betroffenheit - sozialgerichtliches Verfahren - Zuordnung von Warte- und Bearbeitungszeiten zu Aktivitäts- und Inaktivitätszeiten - Zeiten der Erstellung eines Gutachtens - Sachstandsanfrage - Einsatz von Zwangsmitteln - Übersendung und Weiterleitung von Schriftsätzen bzw Gutachten - Möglichkeit der Stellungnahme - Warten auf angeforderte Akten - kurzfristige Überlassung der Akten an die Vorinstanz - Zeit zwischen Verkündung und Zustellung - Gebot der Verfahrensbeschleunigung - verfahrensfördernde Maßnahmen - Ex-ante-Beurteilung der richterlichen Verfahrensleitung
BSG, B 4 SF 13/25 SBeschluss v. 2025-12-08 · § 58 Abs 2 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeitsbestimmung - Klageverfahren von Miterben mit verschiedenen Wohnsitzen - Bestimmung des örtlich zuständigen Sozialgerichts
BSG, B 4 SF 12/25 SBeschluss v. 2025-07-29 · § 58 Abs 1 Nr 4 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeitsbestimmung - örtliche Zuständigkeit - Durchbrechung der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - unvertretbare und willkürliche Entscheidung - beabsichtigte Verweisung - Äußerungsfrist - Entscheidung ohne Fristsetzung - Abwarten einer "angemessenen Zeitspanne"
BSG, B 4/11 SF 7/23 SBeschluss v. 2024-01-11 · § 58 Abs 2 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - Bestimmung des zuständigen Gerichts - gemeinsame Klage von Miterben - notwendige Streitgenossenschaft - Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstands
BSG, B 11 SF 6/23 SBeschluss v. 2023-07-27 · § 58 Abs 1 Nr 5 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Bestimmung des zuständigen Gerichts - notwendige Streitgenossenschaft - gemeinsame Klage von Miterben gegen ergangenen Erstattungsbescheid