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Eingruppierungsmerkmale der Entgeltgruppen: E 1 Z. B. ungelernte Helfer, Hilfsarbeiter Qualifikationsmerkmale: Keine einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung Tätigkeitsmerkmale: Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern E 2 Z. B. qualifizierter Helfer, Fachhelfer Qualifikationsmerkmale: Gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung ohne Abschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand Tätigkeitsmerkmale: Tätigkeiten, die geringe berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern E 3 Z. B. Jungmonteur, Geselle im 1. Gesellenjahr Qualifikationsmerkmale: Gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss nach Einarbeitung Tätigkeitsmerkmale: Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach konkreter Anweisung anforderungsgerecht ausgeführt werden E 4 Z. B. Monteur, Geselle im 2. Gesellenjahr Qualifikationsmerkmale: Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und Berufspraxis im Ausbildungsberuf Tätigkeitsmerkmale: Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Anweisung weitgehend selbstständig ausgeführt werden E 5 Z. B. selbstständiger Monteur, Geselle im 3. Gesellenjahr, Kundendienstmonteur Qualifikationsmerkmale: Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und mehrjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie Fachkenntnissen in einem einzelnen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebiet Tätigkeitsmerkmale: Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Anweisung stets selbstständig ausgeführt werden E 6 Z. B. selbstständiger Monteur, Geselle im 4. Gesellenjahr, Kundendienstmonteur Qualifikationsmerkmale: Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und mehrjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie Fachkenntnissen in einem einzelnen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebiet. Tätigkeitsmerkmale: Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Anweisung stets selbstständig ausgeführt werden E 7 Z. B. berufserfahrener Monteur (ab 4. Gesellenjahr) Qualifikationsmerkmale: Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und mehrjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie vertieften Fachkenntnissen in einem einzelnen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebiet Tätigkeitsmerkmale: Tätigkeiten höherwertiger Art, die im Rahmen betrieblicher Richtlinien weitgehend eigenverantwortlich ausgeführt werden (z. B. Mitarbeiterführung von mindestens zwei Mitarbeitern der Entgeltgruppen 3 - 6) E 8 Z. B. Obermonteur, qualifizierter Kundendiensttechniker Qualifikationsmerkmale: Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie vertieften Fachkenntnissen auf mehreren technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten in Verbindung mit dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung Tätigkeitsmerkmale: Tätigkeiten höherwertiger Art, die im Rahmen betrieblicher Richtlinien stets eigenverantwortlich ausgeführt werden (z. B. Mitarbeiterführung von mindestens zwei Mitarbeitern der Entgeltgruppe 7) E 9 Meister Eingangsstufe Qualifikationsmerkmale: Tätigkeitsmerkmale: E 10 Meister mit einschlägiger Berufserfahrung Qualifikationsmerkmale: Tätigkeitsmerkmale: E 11 Meister Betriebsleiter, Konzessionsträger Qualifikationsmerkmale: Tätigkeitsmerkmale: