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Die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe ist nicht von der beruflichen Bezeichnung, sondern von der Tätigkeit beziehungsweise der Arbeitsaufgabe der Beschäftigten abhängig.
Bei der Bewertung des Aufgabenbereichs sind sämtliche von den Beschäftigten ausgeführten Arbeiten nicht für sich, sondern insgesamt zu berücksichtigen. In Zweifelsfällen ist die Eingruppierung so vorzunehmen, dass sie der Tätigkeit beziehungsweise dem Aufgabenbereich am nächsten kommt.
Aus Titeln und Berufsbezeichnungen können keine Entgeltansprüche abgeleitet werden. Üben Beschäftigte nicht nur vertretungsweise nach Entgeltgruppen verschiedenartige Tätigkeiten aus, so erfolgt die Eingruppierung in diejenige Gruppe, welche ihren überwiegenden Tätigkeiten entspricht.
Die Eingruppierungsmerkmale der Entgeltgruppen sind: Tätigkeiten E1 Sehr einfache Arbeiten, die nach kurzer Einweisung ausgeführt werden können. E2 Einfache Arbeiten, die weitgehend festgelegt sind und ein Einarbeiten von bis zu drei Monaten erfordern. E3 Einfache Arbeiten, die überwiegend festgelegt sind und ein Anlernen von bis zu einem Jahr erfordern. E4 Arbeiten, die überwiegend festgelegt sind und Kenntnisse und Fertigkeiten aus einem Teilbereich eines Ausbildungsberufes erfordern. E5 Facharbeiten, die Kenntnisse und Fertigkeiten aus einer abgeschlossenen Berufsausbildung und aus mehrjähriger Berufserfahrung erfordern. E6 Facharbeiten mit erhöhten Anforderungen, die Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß Gruppe E5 und eine zusätzliche fachspezifische Weiterbildung erfordern, und Vorarbeiter. E7 Besonders schwierige Facharbeiten, insbesondere mit der Verantwortung für die Durchführung von Projekten. Dazu sind Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich, wie sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, langjährige Berufserfahrung und entsprechende Weiterbildung erforderlich sind (zum Beispiel Meisterprüfung oder Holztechniker). E8 Fachübergreifende Arbeiten mit Verantwortung für die Durchführung verschiedener Projekte oder für einzelne Betriebsteile, die mindestens Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß Gruppe E7 erfordern. E9 Arbeiten, die Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie durch ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium vermittelt werden. E10 Arbeiten wie E9 mit Verantwortung in der Unternehmensleitung.