SHV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 SHVInkrafttretenVerordnung über die Erstattung von Kosten für Familien- und Haushaltshilfen von Soldatinnen und Soldaten mit Familienpflichten bei Auslandseinsätzen § 7Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 7