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Die Standarte ist quadratisch, etwa 30 x 30 Zentimeter groß, goldfarben und schwarz-rot gerändet. In der Mitte der Standarte ist schwebend auf beiden Seiten das farbig gestickte Landeswappen in der Größe von etwa 10 x 12 Zentimeter aufgebracht (Anlage 5).
Bei besonderen Anlässen sind der Landtagspräsident und der Ministerpräsident berechtigt, an ihren Dienstfahrzeugen die Standarte zu führen. Abschnitt 4 Das Landessiegel