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In den Siegelumschriften von Staatskanzlei und Ministerien ist vor deren amtlicher Bezeichnung das Wort „Saarland“ zu setzen (Anlagen 7 bis 9 des Saarländischen Hoheitszeichengesetzes). In den Siegelumschriften der übrigen führungsberechtigten Stellen ist nur deren amtliche Bezeichnung aufzuführen. Abschnitt 4 Schlussvorschriften