Saarländische Hoheitszeichenverordnung (SHzVO) Vom 8. Juli 2002
Die für die zentrale Materialbeschaffung zuständige Stelle beauftragt eine zuverlässige Firma mit der Herstellung von Landessiegeln und ist für deren ordnungsgemäße Anfertigung verantwortlich.
§ 7 SHzVO
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