SichLVV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 SichLVVVerordnung über die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherung an die Protektor Lebensversicherungs-AG § 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 2