Verordnung über die Vergütung an Protokollführer in Sitzungen kommunaler Vertretungskörperschaften und Ausschüsse Vom 5. Februar 1980
Maßgebende Einwohnerzahl ist die bei der letzten Volkszählung ermittelte, vom Statistischen Landesamt auf den 30. Juni des Vorjahres fortgeschriebene Zahl der Wohnbevölkerung.
§ 3 SitzVergV SL
§ 3 SitzVergV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen